Damit beim Sprechfunken auch die Richtige Einheit oder Person gerufen wird, sind eindeutige Funkrufnamen notwenig, so wie jedes Mobiltelefon seine eigene Telefonnummer hat. Funkrufnamen setzten sich aus einem Kennwort ( Das THW hat „Heros“, die Feuerwehren „Florian“ ), der Ortsbezeichnung aus der sie ursprünglich stammen, also z. B. Lohr, sowie einer Kennzahl zusammen. So ist der Funkrufname „Heros Lohr 01“ immer der THW-Unterkunft des Ortsverbandes Lohr zugeordnet.
Auch Rechtsgrundlagen dürfen den Helfern nicht fremd sein. So wird jeder Sprechfunkanwärter im Rahmen der Ausbildung verpflichtet und untersteht somit unter anderem der Verschwiegenheitspflicht, die bei Verletzen strafrechtlich geahndet wird.In der praktischen Ausbildung wurde im Rahmen einer Funkübung eine Explosion in der Firma „Rums und Partner“ simuliert. Die Anwärter mussten in 2 Stunden dutzende speziell auf den Sprechfunk abgestimmte Aufgaben bewältigen. Neben der normalen Kommunikation zwischen den Fahrzeugen und der Einsatzleitung, wurden auch Sammelrufe, die so genannten Blitz-Nachrichten ( extrem wichtige Nachrichten, die sofort übertragen werden müssen ) geübt. Als weitere Aufgabe mussten sie Einsatztagebücher führen und individuell auf Aufgaben der Übungsleitung reagieren. Auch technische Probleme wurden eingespielt, um die in der Theorie durchgeführten Fallbeispiele praktisch umzusetzen.
Bei der Abschlussprüfung zeigte sich der Ausbilder Matthias Wolf des THW-Ortsverbandes Kitzingen erfreut: „Ein durchweg positives Ergebnis!“. So bestanden alle Sprechfunkanwärter ohne Mühe die Prüfung auf Anhieb. Ein Helfer und 2 Helferinnen erreichten sogar ein Ergebnis von 100%.