Der Stellvertretende OB ist für die folgenden Bereiche zuständig:
- Der stellvertretende Ortsbeauftragte ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabes verantwortlich.
- Der stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
- den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
- die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht.
- Der stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden.
- Der stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der im OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
- die Alarmierung des LuK-Stabes OV gemäß Alarmordnung sicherstellt
- die Einsatzbereitschaft der OV-Einheiten feststellt und meldet
- Einheiten/Teileinheiten anforderungs- und fachgerecht entsendet
- die Alarmierung, Nachalarmierung bzw. Ablösung von OV-Kräften sicherstellt
- Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger und ggf. zu den übergeordneten THW-LuK-Stäben aufnimmt
- entsendet die Fachberater im Auftrag des OB
- die erforderlichen Einsatz- und Lagemeldungen in die THW-Struktur absetzt
- die Öffentlichkeitsarbeit auf OV-Ebene initiiert
- die OV-Logistik für die eigenen Kräfte und für ggf. beigestellte Einheiten regelt
- u. a. m.
- Bei Einsätzen übernimmt der stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV.
- Der stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbesondere:
- Kontakt zu Jugendbetreuer und Jugendgruppenleiter hält
- die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt
- die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer unterstützt