Der Ortsjugendbeauftragte ist verpflichtet:
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die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
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die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
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unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.
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mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.
Der Jugendbetreuer ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur "THW-Jugend e.V.". Er wird durch die Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zusammen.